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Personal Profiling

Einzelbetriebliches Förderverfahren –Förderung betrieblicher Weiterbildung

Beim Einzelbetrieblichen Förderverfahren übernimmt der Europäische Strukturfonds zwischen 45 und 80 Prozent der Weiterbildungskosten. Das Verfahren ist einfach: Das Unternehmen sucht sich eine Weiterbildung für seine Mitarbeiter aus, holt drei Angebote ein und reicht den Förderantrag bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (SAB) ein.

Voraussetzungen

  • Das Unternehmen hat weniger als 500 Mitarbeiter.
  • Der Firmensitz oder eine Niederlassung ist in Sachsen.
  • Der Hauptwohnsitz oder Arbeitsort der Teilnehmer befindet sich im Freistaat.
  • Weiterbildung erfolgt durch externen Dienstleister.

Höhe der Förderung

Kleine und mittlere Unternehmen erhalten bei der Förderung Einzelbetriebliches Förderverfahren zwischen 45 und 80 Prozent der Ausgaben für die Weiterbildung. Bei Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern sind es 35 bis 60 Prozent. Der niedrige Fördersatz gilt jeweils für unternehmensspezifische Bildungsinhalte, der höhere für den Erwerb allgemein gültiger Abschlüsse bzw. Testate.

So funktioniert's

Suchen Sie sich eine passende Weiterbildung aus und holen Sie drei Angebote ein. Die Preisangebote können Sie ganz einfach auf bildungsmarkt-sachsen.de einholen. Der Arbeitgeber reicht den Antrag auf Förderung gemeinsam mit den drei Preisangeboten für die Weiterbildung mindestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der SAB ein. Nach der Weiterbildung bekommt die SAB die bezahlte Rechnung und der Förderbetrag wird überwiesen.

 


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