Weiterbildungsscheck Sachsen
Der Weiterbildungsscheck Sachsen sorgt mit einer Förderung von bis zu 80% der Weiterbildungskosten für bessere Aufstiegschancen im Job. Das Verfahren ist einfach: Sie suchen sich eine Weiterbildung aus, holen drei Angebote ein und reichen den Förderantrag bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (SAB) ein. Den Weiterbildungsscheck gibt es für alle Weiterbildungen, die die Beschäftigungschancen von heute und morgen verbessern.
Voraussetzungen
- Der Hauptwohnsitz der Beschäftigten ist in Sachsen.
- Die Weiterbildung kostet mindestens 650 Euro.
- Die Weiterbildung ist individuell. Sie darf nicht im Zusammenhang mit den Anforderungen des aktuellen Arbeitgebers oder den derzeitigen Aufgaben stehen.
Höhe der Förderung
Der Weiterbildungsscheck ist ein Zuschuss zu den Weiterbildungskosten wie Teilnahmegebühren und Prüfungsgebühren. Es gibt keine Obergrenze der Zuschusshöhe.- 80% der Weiterbildungskosten erhalten Beschäftigte mit Bruttoeinkommen im Hauptbeschäftigungsverhältnis von maximal 2.500 EUR brutto monatlich. (Kosten mind. 650 Euro. )
- 60% der Weiterbildungskosten erhalten Beschäftigte mit Bruttoeinkommen von mehr als 2.500 bis 4.150 Euro, und mindestens einer der folgenden Voraussetzungen:
- ältere Beschäftigte (über 50 Jahre)
- in Teilzeit, Befristung oder Leiharbeit
- bei Erwerb eines ersten akademischen Abschlusses (Kosten mind. 1000 Euro)



