Bildungsgutschein
Die Bundesagentur für Arbeit vergibt Bildungsgutscheine an Empfänger von Arbeitslosengeld I/Leistungen nach SGB II (Hartz IV), Beschäftigte in Kurzarbeit, Arbeitslose mit abgeschlossener Berufsausbildung oder drei Jahren Berufserfahrung sowie Arbeitnehmer, denen die Kündigung droht oder deren Arbeitsvertrag ausläuft.
Ziel ist der Abbau von Qualifikationsdefiziten und die dauerhafte berufliche Eingliederung. Ob eine Förderung gewährt wird, hängt vor allem von der Vermittlungschance nach der Weiterbildung ab.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist ein individuelles Gespräch bei der Agentur für Arbeit. Danach startet die Suche nach einer passenden zertifizierten Maßnahme.
Höhe der Förderung
Die Agentur für Arbeit übernimmt alle Kosten für Lehrgang, Fahrt, Unterbringung und Kinderbetreuung.



